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Zollfrei, Mehrwertsteuerfrei? - Freimengen bei der Wareneinfuhr in die Schweiz (Stand: Januar 2022)
Hier finden Sie detaillierte Angaben zu Freimengen bei der Wareneinfuhr in die Schweiz. Bis zu einem Betrag von CHF 300.- pro Person und Tag dürfen Waren für den Privatgebrauch mehrwertsteuerfrei über die Grenze mitgenommen werden (mehr >>). Für bestimmte Warengruppen (Alkohol, Zigaretten, Fleisch etc.) bestehen sogenannte Freimengen (in Liter oder kg). Werden sie überschritten, müssen diese Mehrmengen unaufgefordert verzollt werden. Die folgenden Infos sind eine Zusammenfassung der EZV-Broschüre Ihr Weg durch den Schweizer Zoll. Detaillierte Informationen zum Zoll sowie der Waren-Ein- und Ausfuhr finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV.
Öffnungszeiten der Schweizer Grenzübergänge und Zollstellen
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Einfuhr von Waren in die Schweiz MwSt-frei pro Person* und Tag MwSt-pflicht
  Warenwert für Privatgebrauch: frei bis CHF 300.- *
siehe auch Freimenge pro Person
über CHF 300.-
7.7% Normal, 2.5% Lebensmittel, Bücher, Medikamente
Freimengen bei der Einfuhr von: Zollfrei pro Person* und Tag Zollpflicht für Mehrmengen
  Fleisch (ohne Wild) 1 kg * CHF 17.- / kg  (bis 10 kg)
CHF 23.- / kg  (ab 10kg)
  Butter, Rahm 1 kg / Liter * CHF 16.- / kg / Liter
  Speise-Öl, Speisefett, Margarine 5 kg / Liter * CHF 2.- / kg / Liter
Honig, Eier, Säuglingsnahrung 2 kg * (max.)  
  Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.
Bier, Wein, Sekt
5 Liter ** CHF 2.- / Liter
  Alkoholische Getränke über 18 % Vol.
Spirituosen, Obstbrände
1 Liter ** CHF 15.- / Liter
  Zigaretten, Zigarren 250 Stk. ** CHF 0.25.- / Stk.
Weitere Tabakfabrikate 250 g ** CHF 0.10.- / g
Kinder und Erwachsene
** Mindestalter 17 Jahre
Hinweise zur Waren-Einfuhr am Zoll Weitere Angaben und Details zur Wareneinfuhr und zur Verzollung
  MwSt-Freimenge pro Person Die MwSt-Freigrenze von 300.- Franken pro Person gilt auch für Kinder. So darf eine vierköpfige Familie mit zwei kleinen Kindern für CHF 1'200.- (4 x 300.-) MwSt-frei Waren einführen. Wichtige Ausnahmen:
  • Ist ein einzelner Gegenstand mehr als 300 Franken wert, wird die Mehrwertsteuer fällig, auch wenn mehrere Personen damit einreisen.
  • Wenn der Gesamtwert aller mitgeführten Waren die addierten Wertfreigrenzen der Personen, die zusammen reisen, übersteigt, verliert die anmeldende Person ihren Anspruch auf die Wertfreigrenze.
  • Die Wertfreigrenze kann von der gleichen Person nur einmal täglich in Anspruch genommen werden. 
  Zollfrei-Menge pro Person Die Zollfrei-Menge pro Person gilt auch für Kinder. Einzig bei Alkohol und Tabak wird ein Mindestalter von 17 Jahren vorausgesetzt. Eine vierköpfige Familie mit zwei kleinen Kindern darf somit 4 kg Fleisch (4x 1 kg), aber nur 2 Liter Spirituosen (2x 1 Liter) einführen.
  Bargeld Bargeld und Wertpapiere können in beliebiger Höhe ein- und ausgeführt werden. Bei einem Wert von über CHF 10'000.- muss jedoch Auskunft über die Herkunft und den Verwendungszweck erteilt werden.
Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen Diese Sendungen vom und ins Ausland müssen beim Zoll angemeldet werden. Diese Zollanmeldung übernimmt der Transporteur (z.B. Post, DHL, UPS)
Treibstoff Treibstoff, der sich im Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls abgabenfrei. Jeder weitere Liter kostet CHF 0.75 Zoll. Die Freimengen werden nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt
  Zahnbehandlungen Behandelte Zähne, Zahnersatz und Implantate gelten nach dem Zahnarztbesuch nicht mehr als Ware und sind deshalb von der Mehrwertsteuer befreit
  Reparaturen (Auto, Geräte) Wer im Ausland eine Reparatur (Auto, Gerät) in Auftrag gibt, welche den Wert von CHF 300.- übersteigt, muss an der Grenze die Mehrwertsteuer (Normalsatz) begleichen
 

 
 
 
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