Schweizer
Verkehrsschilder und Signale ( >> zur Nummern-Liste
der Verkehrstafeln ) |
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Liste
der Verkehrssignale und Verkehrszeichen |
101: Rechtskurve
102: Linkskurve
103: Doppelkurve nach rechts
beginnend
104: Doppelkurve nach links
beginnend
105: Schleudergefahr
106: Unebene Fahrbahn
107: Engpass
108: Verengung rechts
109: Verengung links
110: Gefährliches Gefälle
111: Starke Steigung
112: Rollsplitt
113: Steinschlag
114: Baustelle
115: Schranken
116: Bahnübergang ohne
Schranken
117: Distanzbalken
118: Strassenbahn
122: Fussgängerstreifen
123: Kinder
124: Wildwechsel
125: Tiere
126: Gegenverkehr
127: Lichtsignale
128: Flugzeuge
129: Seitenwind
130: Andere Gefahren
131: Stau
201: Allgemeines Fahrverbot
in beiden Richtungen
202: Einfahrt verboten
203: Verbot für Motorwagen
204: Verbot für Motorräder
205: Verbot für Fahrräder
und Motorfahrräder
206: Verbot für Motorfahrräder
207: Verbot für Lastwagen
208: Verbot für Gesellschaftswagen
209: Verbot für Anhänger
209-a: Verbot für Anhänger
(Ausnahme Sattel-/Einachs)
210: Verbot für Fahrzeuge
mit gefährlicher Ladung
211: Verbot für Fahrzeuge
mit wassergefährdender Ladung
212: Verbot für Tiere
213: Verbot für Motorwagen
und Motorräder
214: Verbot für Motorwagen,
Motorräder und Motorfahrräder
215: Verbot für Fussgänger
215-1: Skifahren verboten
215-2: Schlitteln verboten
215-3: Verbot für fahrzeugähnliche
Geräte
216: Höchstgewicht
217: Achsdruck
218: Höchstbreite
219: Höchsthöhe
220: Höchstlänge
230: Höchstgeschwindigkeit
230: a-d. Höchstgeschwindigkeit
50 generell
231: Mindestgeschwindigkeit
232: Fahrtrichtung rechts
233: Fahrtrichtung links
234: Hindernis rechts umfahren
235: Hindernis links umfahren
236: Geradeausfahren
237: Rechtsabbiegen
238: Linksabbiegen
239: Rechts- oder Linksabbiegen
240: Geradeaus oder Rechtsabbiegen
241: Geradeaus oder Linksabbiegen
241-1: Kreisverkehrsplatz
242: Abbiegen nach rechts
verboten
243: Abbiegen nach links
verboten
244: Überholen verboten |
245: Überholen
für Lastwagen verboten
246: Wenden verboten
247: Mindestabstand
248: Schneeketten obligatorisch
249: Halten verboten
250: Parkieren verboten
251: Zollhaltestelle
252: Polizei
253: Ende der Höchstgeschwindigkeit
253: a-d. Ende der Höchstgeschwindigkeit
50 generell
254: Ende der Mindestgeschwindigkeit
255: Ende des Überholverbotes
257: Ende des Schneeketten-
Obligatoriums
258: Freie Fahrt
259-1-...: Zonensignal
259-2-...:
Ende-Zonensignal
259-3-...: Fussgängerzone
259-4-...: Ende der Fussgängerzone
259-5-...: Begegnungszone
259-6-...: Ende der Begegnungszone
260: Radweg
260: 1 Ende des Radweges
261: Fussweg
262: Reitweg
263: Rad- und Fussweg mit
getrennten Verkehrsflächen
263:.1 Gemeinsamer Rad-
und Fussweg
264: Busfahrbahn
265: Lichtsignal für
zeitw. Sperrung von Fahrstreifen
301: Stop
302: Kein Vortritt
303: Hauptstrasse
304: Ende der Hauptstrasse
305: Verzweigung mit Strasse
ohne Vortritt
306: Verzweigung mit Rechtsvortritt
307: Einfahrt von rechts
308: Einfahrt von links
309: Dem Gegenverkehr Vortritt
lassen
310: Vortritt vor dem Gegenverkehr
320: Wechselblinklicht
321: Einfaches Blinklicht
322: Einfaches Andreaskreuz
323: Doppeltes Andreaskreuz
324: Einfaches Andreaskreuz
325: Doppeltes Andreaskreuz
401: Autobahn
402: Ende der Autobahn
403: Autostrasse
404: Ende der Autostrasse
405: Bergpoststrasse
406: Ende der Bergpoststrasse
407: Tunnel
408: Einbahnstrasse
408: 1 Einbahnstrasse mit
Gegenverkehr von Radfahrern
409: Sackgasse
410: Wasserschutzgebiet411:
Standort eines Fussgängerstreifens
412: Fussgänger-Unterführung
413: Fussgänger-Überführung
414: Spital (c Link er.ch)
415: Ausstellplatz
416: Abstellplatz für
Pannenfahrzeuge
417: Parkieren gestattet
418: Parkieren mit Parkscheibe
419: Ende des Parkierens
mit Parkscheibe
420: Parkieren gegen Gebühr
421: Parkhaus
422: Entfernung und Richtung
eines Parkplatzes
423: Vorwegweiser für
bestimmte Fahrzeugarten
424: Notfallspur
425: Parkplatz mit Anschluss
an öffentl. Verkehrsmittel |
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Gliederung
der Verkehrszeichen (Auszüge aus der Signalisationsverordnung
des Bundes) |
Gefahrensignale
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Gefahrensignale haben in der
Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks, einen roten Rand und ein
schwarzes Symbol auf weissem Grund. Bei Matrixsignalen können der
Grund schwarz und das Symbol weiss sein.
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Sie werden nur angeordnet, wo
der ortsunkundige Führer eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen
kann.
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Vorschriftssignale (Gebot-
oder Verbotssignale)
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Vorschriftssignale zeigen ein
Gebot oder Verbot an; sie sind in der Regel rund. Verbotssignale haben
im allgemeinen einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund;
bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein.
Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol
auf blauem Grund. Bei kurzfristiger Signalisation können Vorschriftssignale
auf weissem dreieckigem Fallsignal dargestellt werden.1
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Unter Vorbehalt abweichender
Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte
Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis
zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das
Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit»
(2.30), «Mindestgeschwindigkeit» (2.31), «Überholen
verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten»
(2.45), «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten»
(2.50) gelten bis zu den entsprechenden Ende-Signalen (2.53, 2.54, 2.55,
2.56, 2.58), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung.
Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1)
gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet von Ortschaften (Art. 22 Abs. 3; Art.
4a Abs. 2 VRV).
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Vortrittssignale
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Vortrittssignale zeigen an,
dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss
oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.
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Vortrittssignale sind der äusseren
Form nach Gefahren-, Vorschrifts- oder Hinweissignale.
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Hinweissignale
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Signale mit Informationshinweisen
sind rechteckig oder quadratisch. Sie haben in der Regel auf blauem Grund
ein schwarzes Symbol in einem weissen Innenfeld.
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Die Signale stehen, unter Vorbehalt
abweichender Bestimmungen für einzelne Signale, bei der Zufahrt zur
Einrichtung, zum Gebäude oder dort, wo die angezeigte Dienstleistung
erbracht wird oder der entsprechende Hinweis gilt.
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