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Verkehrsschilder, Verkehrssignale und Verkehrszeichen der Schweiz
Die Grafik zeigt die wichtigsten Verkehrssignale im Schweizer Strassenverkehr. Die Bedeutung der Signale und Verkehrszeichen finden Sie über die entsprechende Signal-Nummer in der Liste unten. Hinweise zur Gliederung der Verkehrssignale finden Sie hier. Die meisten der abgebildeten Verkehrstafeln gelten auch international (siehe Verkehrstafeln Deutschland und Verkehrszeichen Österreich).
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Schweizer Verkehrsschilder und Signale ( >> zur Nummern-Liste der Verkehrstafeln )
Verkehrssignale Verkehrszeichen
Liste der Verkehrssignale und Verkehrszeichen
101: Rechtskurve
102: Linkskurve 
103: Doppelkurve nach rechts beginnend 
104: Doppelkurve nach links beginnend 
105: Schleudergefahr 
106: Unebene Fahrbahn 
107: Engpass 
108: Verengung rechts 
109: Verengung links 
110: Gefährliches Gefälle 
111: Starke Steigung 
112: Rollsplitt 
113: Steinschlag 
114: Baustelle 
115: Schranken
116: Bahnübergang ohne Schranken 
117: Distanzbalken 
118: Strassenbahn 
122: Fussgängerstreifen 
123: Kinder 
124: Wildwechsel 
125: Tiere 
126: Gegenverkehr 
127: Lichtsignale 
128: Flugzeuge 
129: Seitenwind
130: Andere Gefahren
131: Stau 
201: Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
202: Einfahrt verboten
203: Verbot für Motorwagen
204: Verbot für Motorräder
205: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
206: Verbot für Motorfahrräder
207: Verbot für Lastwagen
208: Verbot für Gesellschaftswagen
209: Verbot für Anhänger
209-a: Verbot für Anhänger (Ausnahme Sattel-/Einachs)
210: Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
211: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
212: Verbot für Tiere
213: Verbot für Motorwagen und Motorräder
214: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
215: Verbot für Fussgänger
215-1: Skifahren verboten
215-2: Schlitteln verboten
215-3: Verbot für fahrzeugähnliche Geräte
216: Höchstgewicht
217: Achsdruck
218: Höchstbreite
219: Höchsthöhe
220: Höchstlänge
230: Höchstgeschwindigkeit
230: a-d. Höchstgeschwindigkeit 50 generell
231: Mindestgeschwindigkeit
232: Fahrtrichtung rechts
233: Fahrtrichtung links
234: Hindernis rechts umfahren
235: Hindernis links umfahren
236: Geradeausfahren
237: Rechtsabbiegen
238: Linksabbiegen
239: Rechts- oder Linksabbiegen
240: Geradeaus oder Rechtsabbiegen
241: Geradeaus oder Linksabbiegen
241-1: Kreisverkehrsplatz
242: Abbiegen nach rechts verboten
243: Abbiegen nach links verboten
244: Überholen verboten
245: Überholen für Lastwagen verboten
246: Wenden verboten
247: Mindestabstand
248: Schneeketten obligatorisch
249: Halten verboten
250: Parkieren verboten
251: Zollhaltestelle
252: Polizei
253: Ende der Höchstgeschwindigkeit
253: a-d. Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
254: Ende der Mindestgeschwindigkeit
255: Ende des Überholverbotes
257: Ende des Schneeketten- Obligatoriums
258: Freie Fahrt
259-1-...: Zonensignal
259-2-...: Ende-Zonensignal
259-3-...: Fussgängerzone
259-4-...: Ende der Fussgängerzone
259-5-...: Begegnungszone
259-6-...: Ende der Begegnungszone
260: Radweg
260: 1 Ende des Radweges
261: Fussweg
262: Reitweg
263: Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen
263:.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg
264: Busfahrbahn
265: Lichtsignal für zeitw. Sperrung von Fahrstreifen
301: Stop
302: Kein Vortritt 
303: Hauptstrasse
304: Ende der Hauptstrasse
305: Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt
306: Verzweigung mit Rechtsvortritt
307: Einfahrt von rechts
308: Einfahrt von links
309: Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
310: Vortritt vor dem Gegenverkehr
320: Wechselblinklicht
321: Einfaches Blinklicht
322: Einfaches Andreaskreuz
323: Doppeltes Andreaskreuz
324: Einfaches Andreaskreuz
325: Doppeltes Andreaskreuz
401: Autobahn
402: Ende der Autobahn
403: Autostrasse
404: Ende der Autostrasse
405: Bergpoststrasse
406: Ende der Bergpoststrasse
407: Tunnel
408: Einbahnstrasse
408: 1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern
409: Sackgasse
410: Wasserschutzgebiet411: Standort eines Fussgängerstreifens
412: Fussgänger-Unterführung
413: Fussgänger-Überführung
414: Spital (c Link er.ch)
415: Ausstellplatz
416: Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
417: Parkieren gestattet
418: Parkieren mit Parkscheibe
419: Ende des Parkierens mit Parkscheibe
420: Parkieren gegen Gebühr
421: Parkhaus
422: Entfernung und Richtung eines Parkplatzes
423: Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten
424: Notfallspur
425: Parkplatz mit Anschluss an öffentl. Verkehrsmittel
Gliederung der Verkehrszeichen (Auszüge aus der Signalisationsverordnung des Bundes)
Gefahrensignale
  • Gefahrensignale haben in der Regel die Form eines gleichseitigen Dreiecks, einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund. Bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein.
  • Sie werden nur angeordnet, wo der ortsunkundige Führer eine Gefahr nicht oder zu spät erkennen kann.
Vorschriftssignale (Gebot- oder Verbotssignale)
  • Vorschriftssignale zeigen ein Gebot oder Verbot an; sie sind in der Regel rund. Verbotssignale haben im allgemeinen einen roten Rand und ein schwarzes Symbol auf weissem Grund; bei Matrixsignalen können der Grund schwarz und das Symbol weiss sein. Gebotssignale haben eine schmale weisse Umrandung und ein weisses Symbol auf blauem Grund. Bei kurzfristiger Signalisation können Vorschriftssignale auf weissem dreieckigem Fallsignal dargestellt werden.1 
  • Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Vorschriftssignale gilt die angekündigte Vorschrift an der Stelle oder von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zum Ende der nächsten Verzweigung; soll sie weiter gelten, wird das Signal dort wiederholt. Die Signale «Höchstgeschwindigkeit» (2.30), «Mindestgeschwindigkeit» (2.31), «Überholen verboten» (2.44), «Überholen für Lastwagen verboten» (2.45), «Halten verboten» (2.49) und «Parkieren verboten» (2.50) gelten bis zu den entsprechenden Ende-Signalen (2.53, 2.54, 2.55, 2.56, 2.58), höchstens aber bis zum Ende der nächsten Verzweigung. Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» (2.30.1) gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet von Ortschaften (Art. 22 Abs. 3; Art. 4a Abs. 2 VRV).
Vortrittssignale
  • Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht. 
  • Vortrittssignale sind der äusseren Form nach Gefahren-, Vorschrifts- oder Hinweissignale.
Hinweissignale
  • Signale mit Informationshinweisen sind rechteckig oder quadratisch. Sie haben in der Regel auf blauem Grund ein schwarzes Symbol in einem weissen Innenfeld.
  • Die Signale stehen, unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen für einzelne Signale, bei der Zufahrt zur Einrichtung, zum Gebäude oder dort, wo die angezeigte Dienstleistung erbracht wird oder der entsprechende Hinweis gilt.
 
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